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Seniorenzentren: Lockerungen ab 9. Mai 2020

Liebe Angehörige, Besucherinnen und Besucher,

ab Samstag, 9. Mai 2020, wird das bestehende Besuchsverbot für stationäre Pflegeeinrichtungen gelockert. Dann ist es einem Angehörigen aus dem Familienkreis gestattet, nach Registrierung durch die Einrichtung und zu einer festen Besuchszeit der bzw. dem Heimbewohner_in einmal täglich einen Besuch abzustatten. Hierbei gilt Maskenpflicht, der Mindestabstand ist nach Möglichkeit einzuhalten.

In der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums von 5. Mai 2020 können Sie diese Beschlüsse nachlesen:

Pressemeldung (PDF)

 

Für Besuche in unseren Einrichtungen bedeutet das konkret:

  • Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für Ihren Besuch. Je nach Andrang ist es möglich, dass Sie ein bestimmtes Zeitfenster für Ihren Besuch zugewiesen bekommen – wir bitten Sie um Ihr Verständnis dafür.
  • Bis vorerst 17. Mai 2020 ist nur ein Besucher aus dem Familienkreis zulässig. Zum Familienkreis zählen Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner_in, Partner_in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie und Geschwister. Bitte benennen Sie diese Person in unseren Einrichtungen. Vorerst ist es nur möglich, dass diese eine feste, registrierte Kontaktperson zu Besuchen in die Einrichtung kommt.
  • Bei jedem Besuch besteht Maskenpflicht. Eine Maske erhalten Sie von unseren Mitarbeitenden vor Ort.
  • Besuche sind maximal einmal pro Tag möglich.
  • Wir bitten Sie, die Verhaltens- und Hygieneregeln einzuhalten: Verhaltens- und Hygieneregeln (PDF)

Bitte haben Sie Verständnis für die Einlasskontrollen und folgen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

Tagespflegen: Schrittweise Öffnung der Tagespflegen in Planung

Mit den Lockerungen ist auch die Wiedereröffnung der Tagespflegen realisierbar. Aktuell arbeiten wir an einem Konzept zu Schutz- und Hygienemaßnahmen, die eine Wiederaufnahme des Betriebs ermöglichen. Mit Sicherheit werden wir zunächst mit Kleingruppen starten.

Für weitere Informationen rund um die schrittweise Öffnung dieser Angebote wenden Sie sich bitte als Besucher_in bzw. Angehörige_r direkt an die jeweils zuständigen Leitungen unserer Tagespflegen. Herzlichen Dank!

Auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie alle Regelungen zum Nachlesen.

 

Kinderbetreuung: Ausweitung der Notbetreuung

Auch im Bereich der Kinderbetreuung wurden Änderungen beschlossen.

Im Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie alle Informationen dazu:

Änderungen im Bereich Kinderbetreuung (PDF)