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Angebote im Bereich Hilfe und Beratung der Diakonie Bamberg-Forchheim

Wir unterstützen Sie
auf Ihrem Lebensweg.

 

Schuldner- und Insolvenzberatung

In unserer Schuldner- und Insolvenzberatung in Bamberg beraten wir Sie kompetent in finanziellen Fragen und suchen gemeinsam einen Weg, bei dem auch das Licht am Ende des Tunnels sichtbar wird. Eine frühzeitige Beratung kann langfristige Probleme vermeiden.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Landkreises Bamberg in Anspruch nehmen.

Beratung-Diakonie-Bamberg-Forchheim

Unsere Beratung

  • Unsere Beratung ist kostenlos.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht.
  • Die Beratung steht allen Menschen offen – unabhängig von Nationalität, Alter und Konfession.
  • Wir haben die Möglichkeit Personen bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren zu beraten und zu begleiten: Unsere Beratungsstelle ist zur Durchführung von Verbraucherinsolvenzverfahren staatlich anerkannt.

Wir beraten

  • bei der Sicherung des Existenzminimums
  • bei der Erarbeitung eines Haushaltsplanes
  • bei der Erstellung eines Entschuldungsplanes

Wir informieren über

  • gesetzliche Ansprüche und Sozialleistungen
  • soziale Dienste und Angebote
  • ergänzende Hilfsmöglichkeiten
  • das Verbraucherinsolvenzverfahren

Wir unterstützen

  • bei der Verhandlung mit Gläubigern
  • im Umgang mit Ämtern und Behörden
  • in besonders belastenden Lebenssituationen

Wir können aber nicht

  • bei Geschäftsschulden beraten
  • Schulden erlassen
  • Kredite vergeben
  • die Verantwortung für Sie übernehmen

Häufige Fragen und Antworten

  • Schuldnerberater helfen dabei, eine gute Lösung zwischen Schuldner und Gläubiger zu finden.
  • Sie schützen den Hilfesuchenden vor falschen Forderungen.
  • Sie beraten und unterstützen bei Pfändungen.
  • Sie erklären, wie man auf Schreiben der Gläubiger gut reagiert.
  1. Es kommen Zahlungserinnerungen/Mahnungen
  2. Ratenzahlungsverträge werden gekündigt
  3. Inkassounternehmen oder Anwälte werden beauftragt
  4. Schufa-Eintrag
  5. Das gerichtliche Mahnverfahren wird eingeleitet
  6. Der Gerichtsvollzieher verlangt Auskünfte zu Einkommen und Vermögen (Vermögensauskunft)
  7. Der Gerichtsvollzieher nimmt pfändbares Einkommen und Vermögen weg (Zwangsvollstreckung)
  1. Wenn Sie die Vermögensauskunft nicht abgeben.
  2. Wenn Sie eine Geldstrafe wegen einer Straftat nicht bezahlen.

Wegen Schulden, egal wie hoch, kann man nicht ins Gefängnis kommen.

 

Reaktion:

Erklären Sie dem Gläubiger warum Sie nicht mehr zahlen können, ab wann sich das wieder ändert und geben Sie ihm Nachweise dafür.

Nein, solange sie nicht auch als Vertragspartner den Vertrag unterschrieben haben.

 

Reaktion:

Erklären Sie dem Gläubiger warum Sie nicht mehr zahlen können, ab wann sich das wieder ändert und geben Sie ihm Nachweise dafür.

Ja, wenn das Erbe nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden des Todes beim Amtsgericht ausgeschlagen wird, so werden die Schulden des Verstorbenen vererbt.

 

Reaktion:

Erklären Sie dem Gläubiger warum Sie nicht mehr zahlen können, ab wann sich das wieder ändert und geben Sie ihm Nachweise dafür.

Wenn ein Vertragspartner davon ausgehen durfte, dass Sie für eine gewisse Zeit eine gewisse Summe an ihn zahlen, darf er nach einer vorzeitigen Vertrags-Kündigung die „nicht bekommenen, erwarteten Zahlungen“ als Schadensersatz in Rechnung stellen.

(Inkassos/Rechtsanwälte)

Gläubiger sind die, die mal geglaubt haben für Ihre Waren/Leistungen Geld zu bekommen. Wenn es nicht bezahlt wurde, ist es jedoch beim Glauben geblieben. Daher nennt man sie auch Gläubiger. Die meisten Gläubiger wollen sich nicht selbst darum kümmern, wenn Rechnungen nicht gezahlt werden.

Sie beauftragen dafür Inkasso-Büros oder Inkasso-Rechtsanwälte als ihre Vertreter.

Die Kosten dafür muss der Schuldner zahlen.

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

Ziel:

Die Vertragspartner (auch Gläubiger) mittels SCHUFA-Auskünfte vor Kreditausfällen zu schützen. Die Schufa hat ca. 4.500 Vertragspartner (Banken, Einzel- und Versandhandel, Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen, Gas-, Wasser und Stromversorgungsbetriebe, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Internetunternehmen, Inkassounternehmen).

Man unterscheidet zwischen:

  • Positiveintrag (Angaben zu vertragsgemäßem Verhalten, z.B. Kredite und Verträge, die wie vereinbart bezahlt werden.
  • Negativeintrag (gekündigte Kredite oder Informationen über unbezahlte Schulden, z.B. aus Telekommunikationsvertrag, Stromnachzahlung,...)

Ziel:

Eine „Erledigt Meldung“ und nicht eine „Löschung“! Sie wollen ja eine „positive“ Schufa-Bewertung und nicht eine „neutrale“.

 

Der Gläubiger oder sein Vertreter beantragen beim Vollstreckungsgericht einen Mahnbescheid. Dessen Ziel ist es die geschuldete Summe festzuschreiben, den ersten Schritt Richtung Pfändung zu gehen und ggf. eine Verjährung auf 30 Jahre hochzusetzen.

Reaktion:

Prüfen Sie diesen sofort genau und widersprechen Sie ggf. innerhalb von 2 Wochen mit dem beiliegenden Vordruck. Dies sollte man auch tun, wenn in Punkt II Anwaltskosten und zusätzlich in Punkt III Inkassokosten beansprucht werden.

Der nächste Schritt ist der Vollstreckungsbescheid der frühestens 2 Wochen nach dem Mahnbescheid vom Gläubiger beantragt werden kann. Dieser stellt die Erlaubnis dar,  Pfändungen in Auftrag geben zu können. Das sind die zwei „Gelben Briefe“.

Werden die Schulden nicht bezahlt,  kann der Gläubiger, der Anwalt oder das Inkasso-Büro den Gerichtsvollzieher um Unterstützung bitten. Der Gerichtsvollzieher fragt den Schuldner nach seinem  pfändbaren Einkommen und Vermögen (Vermögensauskunft).

 

Reaktion:

Reden Sie einfach offen und ehrlich mit dem Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher kann gegen den Willen des Schuldners pfändbares Einkommen und Vermögen wegnehmen. (Pfändung)

 

Reaktion:

Wird das Konto gepfändet müssen Sie bei der Bank ein P-Konto beantragen (Pfändungsschutzkonto). Die Bank muss Ihr Konto innerhalb von 4 Tagen umwandeln.

Voraussetzung:

  1. Einzelkonto
  2. kein Dispo

Damit kann man sich die Beträge der Pfändungstabelle schützen (1. Person  1.179 €, 2  Personen 1.600 €, 3 Personen 1.800 €, bei höherem Verdienst bleibt auch mehr übrig, die Freibeträge gehen entsprechend nach oben).

Bei einer Lohnpfändung berechnet der Arbeitgeber entsprechend der Pfändungstabelle die gleichen Freibeträge.

 

Alles Neue sammeln.

Was nicht sofort abgeheftet werden kann, wird in einer Schublade gesammelt.

  • Die Papiere mit Hilfe eines Lochers in einem beschrifteten Ordner abheften.
  • Themenweise durch Trennblätter (z.B. gelochte Briefkuverts) chronologisch sortieren (älteste Briefe nach unten, neueste Briefe nach oben).
  • Systembeispiel:
    • Persönliches (Geburts-/Heiratsurkunde, Zeugnisse, Pässe, Arbeitsverträge, Sozialversicherungsausweis,...)
    • Wohnung (Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Telefonrechnungen,...)
    • Kinder (Geburtsurkunden, Kindergeld, Zeugnisse, Schulangelegenheiten, Vereinsmitgliedschaften, Medizinisches,...)
    • Finanzen (Kontoauszüge, Kreditverträge, Kaufverträge, Versicherungen,...)

Mit einem Haushaltsplan

als PDF zum Download

als Ecxel zum Download

 

Mit einem Schuldenordner

Den Schuldenordner nach Gläubiger/Gläubigervertreter und Aktenzeichen durch Trennblätter chronologisch sortieren (älteste Briefe nach unten, neueste Briefe nach oben).

Laden Sie die Häufig gestellten Fragen und Antworten als PDF herunter:

FAQs zum Download

Für öffentlich rechtliche Gläubiger gelten andere Regelungen: Sie müssen das gerichtliche Mahnverfahren nicht durchlaufen, sondern können nach Vorwarnung gleich pfänden und sogar mit den Leistungen anderer öffentlicher Gläubiger verrechnen. Öffentlich Rechtliche Gläubiger sind beispielsweise: Krankenkassen, GEZ, Stadtkasse, Kreiskasse, Gericht, Agentur für Arbeit, Finanzamt, Hauptzollamt und weitere Ämter.

 

Achtung:

Häufig werden falsch berechnete Summen durch fehlende Einkommensnachweise gefordert (falsche Schätzung des Finanzamts, falsche Beitragseinstufung bei der Krankenkasse,...).

 

Reaktion:

Briefe genau lesen und auf Worte wie „Beschluss, Bescheid, Festsetzung und Zwangsvollstreckung“ achten und die Gläubiger baldmöglichst mit den gewünschten Unterlagen und aktuellen Einkommensnachweisen versorgen.

Schuldnerberatung der Diakonie Bayern – kurz erklärt

Die Diakonie Bayern hat ein Erklärvideo zum Thema "Sie haben Schulden – was nun?" veröffentlicht. Darin erklärt sie das Angebot der Schuldnerberatung in Bayern. Hier finden Sie das Video:

Video "Sie haben Schulden – was nun?"

Beratungen auf vielen Wegen

Wir beraten persönlich im Beratungshaus, telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Beratung.

Wenn Sie uns gerne im Beratungshaus direkt besuchen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unten.

Unsere Online-Beratung

Über die Online-Beratung der Diakonie Bamberg-Forchheim können Sie einfach, sicher, kostenlos und – wenn Sie möchten – anonym Ihre Fragen zu verschiedenen Hilfethemen stellen.

  • Alle Nachrichten und Daten werden sicher verschlüsselt übertragen und gespeichert, so dass sie nicht von Dritten mitgelesen werden können.
  • Unsere Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, das heißt, sämtliche Daten und Informationen werden vertraulich behandelt.
  • Wie alle unsere Beratungsangebote ist auch unsere Online-Beratung zu 100 % kostenlos.
  • Neben einer Chatfunktion steht Ihnen nun auch die Möglichkeit einer Videoberatung offen.

 

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Datenschutzhinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Das ist wichtig:
  • Wenn Sie unserer Beratungsstelle das erste Mal schreiben, müssen Sie einen Nutzernamen sowie ein Passwort vergeben. Außerdem wird Ihre Postleitzahl erfragt.
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Telefonisch sind wir erreichbar:

Montag bis Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr

Kontakt

Adresse:

Schuldner- und Insolvenzberatung

Memmelsdorferstr. 128
96052 Bamberg

Sibylle Pleißner

0951 93221-232

0951 93221-27232

Kerstin Kuntke-Kretschmer

0951 93221-233

0951 93221-27232

Word-Bild-Marke Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Mit finanzieller Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.