Hinweisgebersystem

Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Der Vorstand und die Gesamtmitarbeitendenvertretung (GMAV) des Diakonischen Werkes Bamberg-Forchheim sind sich darüber einig, dass das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim und damit alle Mitarbeitenden die geltenden Gesetze und internen/externe Bestimmungen einzuhalten haben, um möglichen Schaden vom Diakonischen Werk fernzuhalten.

Auch wenn davon auszugehen ist, dass sich sämtliche Mitarbeitenden einschließlich der Leitungsgremien stets rechtmäßig und vorbildlich verhalten, ist für den Fall, dass rechtswidrige Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen erfolgen und/oder dem Diakonischen Werk ein erheblicher Schaden droht, ein Hinweisgebersystem eingeführt worden, das dem/der Hinweisgeber_in Schutz sichert, aber auch diejenigen durch ein an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichtetes Verfahren schützt, auf die sich ein Hinweis im konkreten Fall bezieht.

Personen, die über rechtswidrige Zustände im oder drohende Schäden für das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim Kenntnis erlangen, sollen hiermit dazu ermutigt werden Mitteilung zu machen, ohne dabei befürchten zu müssen, dass ihnen Sanktionen irgendeiner Art drohen.

 

1. Rechtsverletzungen

D.h. Verstößte gegen Gesetze, Rechtsverordnungen, Arbeitsvertragsrichtlinien, Dienstvereinbarungen sowie rechtmäßige interne Richtlinien des Diakonischen Werkes Bamberg-Forchheim.
Rechtsverletzungen sind Sachverhalte/Tatsachen, die

  • die ordnungsgemäßen betrieblichen Abläufe deutlich beeinträchtigen
  • eine Strafbarkeit des_der dafür verantwortlichen Mitarbeitenden mit sich bringen
  • nicht unerhebliche Schäden für das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim nach sich ziehen
  • nicht unerhebliche Gefahren für die Reputation des Diakonischen Werkes nach sich ziehen.
     

2. Fehlverhalten

D.h. ein Verhalten, das einen (erheblichen) Schaden zu Lasten des Diakonischen Werkes Bamberg-Forchheim oder seiner Mitarbeitenden verursacht.
Beispiele: Diebstahl, Betrug, Datenschutzverstöße, Verstöße gegen Menschenrechte.

 

Unerheblich für das Vorliegen einer Rechtsverletzung oder eines Fehlverhaltens ist, wer der Veranlasser/Verursacher einer solchen Rechtsverletzung, bzw. eines solchen Fehlverhaltens ist. Dies kann jede unternehmensangehörige oder dritte Person sein, sofern die sonstigen Voraussetzungen einer Rechtsverletzung/eines Fehlverhaltens gegeben sind.

Nicht in den Rahmen dieses Meldesystems fallen allgemeine Beschwerden, die keinen Rechtsverstoß darstellen (z. B. Unzufriedenheit mit den Dienstzeiten, etc.).

Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, dann stehen Ihnen folgende Meldewege zur Verfügung, die auch anonym genutzt werden können:

1. Online-Hinweisgeberplattform

Die Online-Hinweisgeberplattform ermöglicht rund um die Uhr eine anonyme Abgabe von Hinweisen nach höchsten Sicherheitsstandards ohne Angabe von E-Mail-Adressen oder Telefonnummern.

Achtung: Unsere Online-Hinweisgeberplattform wird derzeit noch eingerichtet. Bitte verwenden Sie bis dahin die unter Punkt 2 aufgeführten Wege.

2. Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutz

Ansprechpartnerin: Natalie Vogel
Telefon: 0171 2931413
E-Mail: hinweisgeberstelle@dwbf.de

Postanschrift:

Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutz
Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim
Heinrichsdamm 46
96047 Bamberg

Auch über die interne Meldestelle können Sie anonyme Hinweise abgeben, insoweit es die jeweiligen Meldewege zulassen.

 

Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft und zieht fallspezifische Maßnahmen nach sich, insofern sich diese als erforderlich erweisen (z.B. sofortige Benachrichtigung der verantwortlichen Stellen im Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim, Aufklärung und Bereinigung der Angelegenheit, Verhinderung erneuter Verstöße).

Ansprechpartnerin Hinweisgeberschutz:

Natalie Vogel

0171 2931413