Gesundheitliche Versorgungsplanung
nach §132g Abs. 3 SGB V
Was bedeutet gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase?
Wir helfen unseren Bewohner_innen dabei, ihre Vorstellungen und Wünsche über medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität, die Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen für die letzte Lebensphase verbindlich zu formulieren, damit im Ernstfall im Interesse des Betroffenen gehandelt wird.
Wir bieten Ihnen eine fachliche Beratung mit speziell geschulten Diakonie-Mitarbeitenden an. Das Gespräch kann sowohl als Einzelgespräch, aber auch im Kreise Ihrer vertrauten Personen stattfinden. Wir besuchen Sie gerne in Ihrer gewohnten Umgebung, z.B. in der Einrichtung, in der Sie wohnen. Auf Wunsch bieten wir aber auch eine Online-Beratung an.
Ihre Ansprechpartner_innen
Berater_innen für Gesundheitliche Versorgungsplanung (§132g SGB V):
Fachlicher Ansprechpartner:
Matthias Bretfeld
0151 14949101