Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) und ambulantes Wohnen
Wohnen stationär
Wir sind ein Einrichtungsverbund nach SGB XII §§ 53 ff (Eingliederungshilfe) und SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz). Um bei uns aufgenommen werden zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Medizinische Diagnose einer psychischen Erkrankung
- Persönliches Vorstellungsgespräch in der jeweiligen Einrichtung
- Aufnahmeantrag mit Arzt- und Sozialbericht
- Kostenzusage des überörtlichen Sozialhilfeträgers oder Selbstzahlerbestätigung.
Die Verweildauer ist zeitlich nicht begrenzt und orientiert sich an den individuellen Kompetenzen und Ressourcen der Betroffenen, die sie „wiederbeleben“ oder erwerben können. So kann jeder seinen Platz in der Gemeinschaft finden und unsere Einrichtungen können auch langfristig ein Zuhause sein. Wir fördern die Übernahme von Verantwortung, m Kontaktaufbau und Pflege von Kontakten. Wir unterstützen sie im Bereich der Hygiene sowie der psychischen und körperlichen Gesundheitsfürsorge.
Wohnen ambulant
Das betreute Wohnen besteht als Angebot einer langfristigen und verantwortlichen ambulanten Betreuung für psychisch kranke Menschen in kleinen überschaubaren Wohngemeinschaften oder im betreuten Einzelwohnen. Wir bieten Hilfen, die sich an den jeweiligen Lebenslagen und Bedürfnissen der Betroffenen orientieren. Es ist sowohl als Übergang in eine eigenständige Wohn- und Lebensform, als auch als dauerhafte Begleitung und Hilfestellung im Lebensbereich Wohnen und Alltag konzipiert. Das betreute Wohnen erfüllt die Aufgabe der Integration psychisch kranker und behinderter Menschen in die Gemeinde vor Ort.
Unsere Bürgerhelfer
In das Konzept des betreuten Wohnens wird neben bestehenden Hilfesystemen auch das Gemeinwesen in Form von aufwandsentschädigten Bürgerhelfern (Ehrenamtliche) einbezogen. Die Begleitung erfolgt in Form von aufsuchender Betreuung in der Wohnung für einige Stunden in der Woche.